< Previous40 KONZERNANHANGKONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT, BREMERHAVENREGISTRIERT IM HANDELSREGISTER DES AMTSGERICHTS BREMEN, REGISTER-NR.: HRB 1100 BHVDie FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Frei-verkehr geführte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die FRoSTA AG als Mutterunternehmen und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Tiefkühlkost in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Erzeugnisse werden unter den Eigenmarken „FRoSTA“, „Elbtal“ und „TIKO“ sowie als Handelsmarken vertrieben. Der Konzern hat seinen Sitz in 27572 Bremerhaven (Deutschland), Am Lunedeich 116. Der Vorstand der FRoSTA AG hat den Konzernabschluss am 9. März 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNGDer Konzernabschluss der FRoSTA AG zum 31. Dezem-ber 2017 wurde in Übereinstimmung mit den Rech-nungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) – den International Accoun-ting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) – aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.Dabei wurden sämtliche zum 31. Dezember 2017 anzu-wendenden IAS bzw. IFRS sowie die entsprechenden Interpretationen des Standing Interpretations Com-mittee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Anfor-derungen der vorstehenden Vorschriften wurden erfüllt, so dass der Konzernabschluss der FRoSTA AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vermittelt.Die Voraussetzungen gemäß § 315a HGB für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlus-ses nach deutschen Rechnungslegungsnormen sind erfüllt. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach han-delsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernab-schluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten, insbesondere die Erstellung eines Lageberichts, erfüllt.Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu allen Posten des Abschlusses werden Vergleichszahlen des Vorjah-res angegeben.Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.Als Vergleichsperiode wurde der Stichtag zum 31. Dezember 2016 festgelegt.Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (kEUR) ausgewiesen. KONSOLIDIERUNGKONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEIn den Konzernabschluss des FRoSTA Konzerns sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunter-nehmen einbezogen, bei denen die FRoSTA AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik dieser Gesellschaften hat. Die Abschlüsse dieser Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.Die Tochterunternehmen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung erfasst, dabei wird der Buchwert der Beteiligung dem anteiligen konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erwerbsmethode) nach IFRS 3 gegenübergestellt. Das Eigenkapital ist dabei zwingend nach der Neubewertungsmethode zu ermitteln. Grund-sätzlich ist IFRS 3 für sämtliche Unternehmenszu-(1)(2)KONZERNANHANG 41sammenschlüsse vor dem Erstanwendungszeitpunkt (31. Dezember 2005) rückwirkend abzubilden. Für Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt (1. Januar 2004) werden von der FRoSTA AG gemäß IFRS 1 folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:• IFRS 3 wird nicht für Unternehmenszusam-menschlüsse, die vor dem Übergangszeitpunkt (1. Januar 2004) stattgefunden haben, rückwirkend angewendet.• Somit wird die ursprünglich gewählte Konsolidie-rungsmethode beibehalten. Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unterneh-men werden eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Transaktionen werden erfolgs-wirksam eliminiert.Die Gesellschaften Elbtal Tiefkühlkost Ver-triebs GmbH, Feldgemüse GmbH Lommatzsch und Bio-Freeze GmbH wurden im laufenden Geschäftsjahr auf die FRoSTA AG verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden die FRoSTA S.r.l. und die COPACK S.r.l. in Italien errichtet und erstmalig in den Konzernab-schluss einbezogen.Nicht in den Konzernabschluss einbezogene UnternehmenName der GesellschaftSitz der GesellschaftAnteil am Kapital 2016 ( %)Anteil am Kapital 2017 ( %)FRoSTA Romania S.R.L.Bukarest/Rumänien100,00100,00NORDSTERN America Inc.Seattle/USA100,00100,00OOO FRoSTAMoskau/Russland100,00100,00FRoSTA Hungary Kft.Esztergom/Ungarn100,00100,00COPACK Sp. z o.o.Bydgoszcz/Polen100,00100,00Columbus Spedition GmbHBremerhaven33,3333,33Voll konsolidierte TochtergesellschaftenName der GesellschaftSitz der GesellschaftAnteil am Kapital 2016 ( %)Anteil am Kapital 2017 ( %)COPACK Tiefkühlkost-Produktions GmbH Bremerhaven100,00100,00COPACK France S.a.r.l.Boulogne-Billancourt/Frankreich 100,00100,00FRoSTA Tiefkühlkost GmbHBremerhaven100,00100,00FRoSTA Foodservice GmbHBremerhaven100,00100,00FRoSTA Italia S.r.l.Rom/Italien 100,00100,00FRoSTA CR s.r.o. Prag/Tschechische Republik100,00100,00FRoSTA Sp. z o.o. Bydgoszcz/Polen 100,00100,00Tiko Vertriebsgesellschaft mbH Bremerhaven100,00100,00FRoSTA S.r.l.Rom/Italien 100,00100,00COPACK S.r.l.Rom/Italien 100,00100,00KONSOLIDIERUNGSKREIS(3)(2)In den Konzernabschluss wurden im Geschäftsjahr folgende Unternehmen nicht einbezogen, die in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind:42 KONZERNANHANGWÄHRUNGSUMRECHNUNGDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufge-stellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktiona-len Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäfts-vorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Wäh-rung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum geltenden Währungskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu monatlichen Durchschnitts-kursen, da dies aufgrund geringer Kursschwankungen im Berichtszeitraum eine angemessene Annähe-rung an die Umrechnungskurse an den Tagen der Geschäftsvorfälle darstellt. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung erfasst. Die folgenden Wechselkurse wurden bei der Erstellung der Konzernbilanz und Konzern-Gesamtergebnisrech-nung berücksichtigt (Gegenwert für EUR 1). Entwicklung wesentlicher WechselkurseDurchschnittskursStichtagskurs2016201720162017Polnischer Zloty4,37454,27894,4140 4,1752Tschechische Krone27,02026,32627,020 25,585ERLÄUTERUNG DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNGAls Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultieren-den Produktverkäufe ausgewiesen. FRoSTA reali-siert die Umsätze für Produktverkäufe mit Übergabe an den Spediteur oder alternativ bei Nachweis, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringbarkeit der Forderung ausge-gangen werden können.Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruch-nahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verur-sachung ergebniswirksam.Zinsen werden im Zeitpunkt der Entstehung als Auf-wand bzw. Ertrag erfasst. Dividenden werden zum Ausschüttungszeitpunkt ver-einnahmt.IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEErworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.Immaterielle Vermögenswerte, die eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirt-schaftliche Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben: Abschreibungszeitraum von immateriellen VermögenswertenNutzungsdauer in JahrenSoftware4Lizenzen4SACHANLAGEN Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear entsprechend der voraussichtli-chen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie alle Gemeinkosten, die im Zusam-menhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass diese Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Sie mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden in dem Geschäftsjahr als Ertrag erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensie-ren sollen, angefallen sind. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Ver-besserung des Vermögenswertes führen. Die zu akti-vierenden Vermögenswerte werden für Zwecke der Abschreibungsbemessung getrennten Betrachtungen (4)(6)(7)(5)KONZERNANHANG 43unterzogen, wenn wesentliche Kostenbestandteile unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern haben. Bei Vermögenswerten in Finance Lease, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Nutzen im Zusam-menhang mit einem Vermögenswert auf den Kon-zern übergehen, werden diese abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie eine entsprechende Verbind-lichkeit in Höhe des Marktwerts des Vermögenswer-tes bzw. des niedrigeren Barwerts der Miet- oder Leasingzahlungen angesetzt.Die aktivierten Vermögenswerte werden entspre-chend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegen-ständen des Anlagevermögens werden in den sons-tigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzern-einheitlich über die folgenden wirtschaftlichen Nut-zungsdauern.Abschreibungszeitraum von SachanlagenNutzungsdauer in JahrenGebäude25 – 40Andere Baulichkeiten12 – 15 Technische Anlagen und Maschinen7 – 15EDV-Ausstattung3 – 7Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung5 – 13AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN AUF IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, SACH- UND FINANZANLAGENDie FRoSTA AG überprüft die Vermögenswerte des Anlagevermögens zu jedem Bilanzstichtag auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass dauerhafte Wertminderungen vor-liegen („Impairment-Test“). Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, falls der erzielbare Betrag kleiner ist als der jeweilige Buchwert des Ver-mögenswertes. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungs-wert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswer-tes zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist. Der Nutzungswert wird auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung eines Vermögens-wertes mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrages für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung des Cashflows für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten, für die ein derar-tiger Cashflow ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich bei der FRoSTA AG um die Produktionslinien. Die Cashflow-Prognose dieser zahlungsmittelge-nerierenden Einheiten basiert auf dem detaillierten Finanzbudget des nächsten Jahres sowie der darü-ber hinaus fortentwickelten dreijährigen Finanzpla-nung. Die dabei angenommenen Wachstumsraten übersteigen nicht die durchschnittlichen Wachs-tumsraten des Geschäftsfeldes, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Der Diskontierungssatz basiert auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung der Fremd-/Eigenkapitalstruktur und beträgt 8,35 % vor Steuern. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN Veräußerbare finanzielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bzw., sofern dieser nicht zu ermitteln ist, mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanla-gen werden mit dem fortgeschriebenen Beteili-gungs-Buchwert angesetzt. Dieser Buchwert ermittelt sich wie folgt:(1) Anschaffungskosten der Beteiligung(2) +/– anteilige, noch nicht ausgeschüttete Gewinne/Verluste des Beteiligungsunternehmens(3) – vereinnahmte Gewinnausschüttung des Beteiligungsunternehmens(4) = fortgeschriebener Beteiligungs-Buchwert (Equity-Wert)(8)(9)(6)(7)44 KONZERNANHANGVORRÄTEVorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskos-ten bewertet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt und ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich der Anschaf-fungsnebenkosten. Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material-, Maschinen- und Lohneinzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Material- und Fertigungsgemeinkos-ten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter der Annahme einer Normal-auslastung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung der Vorräte einbezogen, sondern in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemes-senem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettover-äußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich geschätz-ter Fertigstellungs- und Verkaufskosten.Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Wertminderung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden bei der Erst-bewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für iden-tische Vermögenswerte ermittelt. Als aktiver Markt für die Vermögenswerte wird der Absatzmarkt her-angezogen. Ausfallrisiken sind, soweit nicht durch Versicherungen abgedeckt, durch ausreichende Wert-berichtigungen berücksichtigt.FINANZMITTELDie Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert.RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONENRückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfah-ren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten. Der Barwert der leistungsorien-tierten Verpflichtungen wird durch Diskontierung der geschätzten künftigen Zahlungen der laufenden Leis-tungen bestimmt. Der Rechnungszinssatz orientiert sich hierbei an erstklassigen festverzinslichen Indus-trieanleihen vergleichbarer Laufzeit am Bewertungs-stichtag. Währung und Fristigkeit der Anleihen sollen Währung und geschätzter Fälligkeit der erdienten Pensionsansprüche entsprechen.Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird bei den Zinsaufwendungen ausgewie-sen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in den sonstigen Rücklagen erfasst. Ein Pensionsfonds besteht nicht.SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtun-gen des Konzerns gegenüber Dritten, deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren Höhe zuverlässig ein-geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 mit dem erwarteten Erfüllungs-betrag angesetzt.Zu den langfristig fälligen Leistungen an Arbeitneh-mer zählen die Jubiläumsgelder und Altersteilzeit-verpflichtungen. Jubiläumsrückstellungen werden nach IAS 19 mit dem Anwartschaftsbarwertverfah-ren bewertet. In jedem Jahr ist der Barwert der bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche zurückzustellen. Rückstellungen zur Altersteilzeit haben ebenfalls zum Barwert zu erfolgen. Vorhandenes Planvermögen ist mit den Rückstel-lungen zur Altersteilzeit zu verrechnen, wobei das Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist.Langfristige Rückstellungen werden auf der Grund-lage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag eine hinrei-chende Konkretisierung der beabsichtigten Maßnah-men erfolgt ist und diese Maßnahmen kommuniziert worden sind.(10)(15)(16)(17)(11)(12)(14)(13)KONZERNANHANG 45VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktions-kosten und in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Verbind-lichkeiten ermittelt. Als aktiver Markt für die Verbind-lichkeiten wird der Beschaffungsmarkt herangezogen. Ein Ausfallrisiko im Bereich der Verbindlichkeiten besteht nicht.Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stich-tagskursen umgerechnet. Kursgesicherte Positionen in fremder Währung werden ebenfalls mit dem Stich-tagskurs bewertet. LATENTE STEUERNGemäß IAS 12 (Ertragsteuern) werden aktive und pas-sive latente Steuern für alle temporären Abweichun-gen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und Handelsbilanz und für die künftige Nutzung steuerli-cher Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuer-sätze angewendet. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, als es wahrscheinlich ist, dass diese gegen zukünftig zu versteuerndes Einkommen genutzt werden können.DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEDEVISENTERMIN- UND -OPTIONSGESCHÄFTE SOWIE ZINSSWAPSAn derivativen Finanzinstrumenten können Devi-sentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps und Zinscaps genutzt werden. Diese werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Der Einsatz dieser Geschäfte erfolgt strikt nach Maß-gabe einer FRoSTA internen Verfahrensanweisung und unterliegt strengen internen Kontrollen. Diese Geschäfte werden nur abgeschlossen zur Absicherung des operativen Geschäfts und der damit verbunde-nen Finanzierungsvorgänge. Abgesichert werden im Wesentlichen USD-Bedarfe, die sich dadurch ergeben, dass FRoSTA einen Teil seiner benötigten Rohwaren in dieser Währung einkauft, ohne dass USD-Einnahmen dem gegenüberstehen.Bei Devisentermingeschäften wird ein festgelegter USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin gekauft. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass das Unternehmen eventuell ungünstigere USD-Kauf-kurse nutzen muss, was den Rohwareneinkauf in USD verteuern würde. Abgeschlossene Devisentermin-geschäfte bieten allerdings keinerlei Möglichkeiten, wenn die Entwicklung auf den Devisenmärkten zu günstigeren USD-Kaufkursen führt.Bei Devisenoptionsgeschäften erhält das Unternehmen das Recht, einen festgelegten USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin zu kaufen. Wenn sich die USD-Kaufkurse nach Abschluss für das Unternehmen ungünstiger entwickeln, kann der vereinbarte USD-Be-trag zu dem abgeschlossenen USD-Kaufkurs gekauft werden. Entwickeln sich die USD-Kaufkurse günstiger, muss das abgeschlossene Optionsgeschäft nicht aus-geübt werden. Die benötigten USD-Beträge können auf dem günstiger gewordenen Markt beschafft werden. Mit Devisenoptionsgeschäften kann FRoSTA das Risiko eines teurer werdenden USD senken, ohne auf die Par-tizipation an günstiger werdenden USD-Kursen zu ver-zichten. Für diese Flexibilität sind allerdings Gebühren zu entrichten, die bei Abschluss eines Devisenoptions-geschäftes fällig werden. Die Zinssicherungsinstrumente werden zur Absiche-rung mittelfristiger und langfristiger variabler Finan-zierungen genutzt.Schließt das Unternehmen mit einer Bank einen Zins-swap ab, dann zahlt es während eines vereinbarten Zeitraumes zu bestimmten regelmäßigen Zeitpunkten einen festen Zinssatz für einen festgelegten Betrag an die Bank. Von der Bank erhält es zu den gleichen Zeitpunkten einen variablen Zinssatz (Referenzzins-satz wie z. B. Euribor) für den festgelegten Betrag. Unabhängig davon, wie der Marktzins (und somit der Referenzzinssatz) sich während des vereinbarten Zeitraumes entwickelt – für das Unternehmen kann er nicht schlechter werden als der feste Zinssatz.Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizule-genden Zeitwerten angesetzt. Die Ermittlung der Zeit-werte wird von den Banken vorgenommen und erfolgt anhand von Marktnotierungen. Alle derivativen Finanzinstrumente werden als eigen-ständige Derivate behandelt, d. h., alle entstehenden Gewinne und Verluste, die sich aus der Entwicklung der Zeitwerte ergeben, werden sofort ergebniswirk-sam berücksichtigt.(15)(16)(17)46 KONZERNANHANGUmfang und Marktwert der Derivate (in kEUR)31.12.201631.12.2017FinanzinstrumentArtNennbetragZeitwertNennbetragZeitwertDevisentermingeschäfteKauf kUSD37.3491.66335.635– 844DevisentermingeschäfteVerkauf kGBP94000 DevisenswapgeschäfteKauf (2016: Verkauf) kUSD1.021 9647– 5 DevisenswapgeschäfteVerkauf kGBP0000ZinsswapsDarlehen kEUR1.321– 30314– 2Als Nennbetrag eines derivativen Sicherungsgeschäf-tes wird die rechnerische Bezugsgröße bezeichnet, aus der sich die Zahlungen ableiten. Sicherungsge-genstand und Risiko sind nicht der Nennbetrag selbst, sondern nur die darauf bezogenen Preisänderungen.Der Marktwert entspricht dem Betrag, der zum Stich-tag bei der unterstellten Auflösung der Sicherungsge-schäfte zu bezahlen oder zu bekommen wäre. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Anschaffung um Geschäfte handelt, die zu marktüb-MITARBEITERAKTIENPROGRAMMJedes Jahr können die Mitarbeiter/innen der FRoSTA AG eine begrenzte Anzahl von Aktien zum festen Vorzugspreis erwerben. Der Unverfallbarkeits-zeitpunkt entspricht dem Kaufzeitpunkt.Es gibt zwei unterschiedliche Kaufpreise je Aktie, die Sperrfrist für beide Angebote beträgt vier Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist können die Wertpapiere wei-terveräußert werden.Die Mitarbeiter müssen sich innerhalb eines Monats für die Annahme des Angebotes entscheiden.lichen Konditionen abgeschlossen wurden, wird der Zeitwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Es wird kein Hedge Accounting angewendet.Der positive Marktwert der Finanzinstrumente wird unter den sonstigen Vermögenswerten und der nega-tive Marktwert unter den übrigen Verbindlichkeiten gezeigt. Da die zugrunde liegenden Kontrakte mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlos-sen wurden, existieren keine Kreditrisiken für diese Finanz instrumente.Fälligkeiten der Zinssicherungsinstrumente (in kEUR)31.12.201631.12.2017Innerhalb eines Jahres1.007314Zwischen einem und fünf Jahren3140Über fünf Jahre00Gesamt1.321314ZEITWERTE DER FINANZINSTRUMENTEDie Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte bestimmt (Stufe 1). Flüs-sige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanz-instrumente entsprechen den Zeitwerten der zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerte.Bei langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwertes auf der Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die derivativen Finanzinstrumente wurden auf Grundlage der am Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungs-terminkurse sowie Referenzzinssätze ermittelt.(22)(21)(20)(18)(19)KONZERNANHANG 47Die folgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Finanzinstrumente in den jeweiligen Bilanzpositionen:Bilanzposition (in kEUR)BuchwertZeitwertForderungen und sons-tige Vermögenswerte98.651 98.651Flüssige Mittel14.57814.578Langfristige Schulden31.75132.032Kurzfristige Schulden116.391116.391VERWENDUNG VON SCHÄTZUNGENDie Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfor-dert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanz-stichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwen-dungen haben. Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind ins-besondere hinsichtlich der Festlegung der Abschrei-bungsdauern, der versicherungsmathematischen Parameter bei der Bewertung der Pensions-, Jubilä-ums- und Altersteilzeitrückstellungen sowie der Reali-sierbarkeit aktiver latenter Steuern getroffen worden. Die tatsächlichen Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.ANWENDUNG WEITERER IAS- UND IFRS-STANDARDS NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDENFolgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2016 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzu-wenden, und FRoSTA hat vom Wahlrecht zur vorzeiti-gen Anwendung keinen Gebrauch gemacht.IFRS 9 (FINANZINSTRUMENTE)Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung). IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanz-instrumenten, darunter ein neues Modell der erwarte-ten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen all-gemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsge-schäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.IFRS 9 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2018 oder danach beginnen-den Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine früh-zeitige Anwendung zulässig ist. Bei FRoSTA wird derzeit untersucht, welche Effekte das neue Wertmin-derungsmodell sowie die überarbeiteten Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf den Abschluss haben. Die neuen Regelungen zur Klas-sifizierung werden voraussichtlich überwiegend zu einem Ausweis der finanziellen Vermögenswerte in der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ führen. Auf Basis des neuen Wertminderungsmodells sind erwartete Verluste aus finanziellen Vermögens-werten grundsätzlich früher als bisher aufwandswirk-sam zu erfassen. Die genauen Effekte können anhand der bisherigen Untersuchungen noch nicht abschlie-ßend beurteilt werden.IFRS 15 (UMSATZERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN) IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu wel-chem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 (Umsatzerlöse), IAS 11 (Fertigungsaufträge) und IFRIC 13 (Kunden-bindungsprogramme). IFRS 15 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2018 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzei-tige Anwendung zulässig ist. Zur Beurteilung der Auswirkungen werden bei FRoSTA insbesondere Vertragsanalysen durchgeführt, um die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der Erstanwen-dung zu untersuchen. Nach dem Stand der bisheri-gen Erkenntnisse werden keine Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet, da der Konzern im Wesentlichen zeitpunktbezogene Lieferungen an seine Kunden erbringt und die Ver-träge keine von diesen separierbare Einzelleistungen enthalten. Da die Untersuchungen noch nicht abge-schlossen sind, können quantitative Auswirkungen der Erstanwendung noch nicht bemessen werden.(22)(21)(20)48 KONZERNANHANGIFRS 16 (LEASINGVERHÄLTNISSE)Der IFRS 16 sieht vor, dass der Leasingnehmer zukünftig einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) zu bilanzieren hat. Das Right-of-Use wird in Höhe der Anschaffungskosten bilanziert und ist über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftli-cher Nutzungsdauer abzuschreiben. Dem Right-of-Use wird eine Leasingverbindlichkeit gegenübergestellt. Als Leasingverbindlichkeit wird der abgezinste Betrag aller kommenden Leasingzahlungen angesetzt. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ist grundsätzlich eine Zunahme der langfristigen Vermögenswerte und Schulden zu erwarten, insbesondere da die aus Opera-ting-Leasing-Verhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen zukünftig als Nutzungsrechte und Lea-sing-Verbindlichkeiten zu bilanzieren sein werden. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung kann es zu Verschie-bungen zwischen dem Betriebsergebnis (EBIT) und dem Finanzergebnis kommen, da im Gegensatz zum bisherigen Ausweis der Aufwendungen aus Operating-Leasing-Ver-hältnissen künftig Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasing-Verbindlichkeiten zu erfassen sind. Die konkre-ten Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden derzeit noch geprüft.Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpre-tationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2017 enden:• Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) – Zyklus 2014-2016 (IFRS 1 – Die Änderungen betreffend IAS 28 und IFRS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre anzu-wenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begin-nen; IFRS 12 – IFRS 12 ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.)• Änderungen an IAS 12: Ansatz latenter Steueransprü-che für unrealisierte Verluste • Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die aktu-elle oder vorherige Berichtsperiode.Folgende IFRS, IFRIC oder Änderungen sind bis zum 31. Dezember 2017 durch den IASB veröffentlicht, aber nicht in EU-Recht übernommen worden und wurden durch FRoSTA auch nicht vorzeitig angewendet: • IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten• Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture • Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung• IFRIC Interpretation 22: Transaktionen in fremder Wäh-rung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen• Änderungen an IAS 40: Übertragung von als Finanzin-vestition gehaltenen Immobilien• IFRS 17: Versicherungsverträge• IFRIC 23: Unsicherheiten bezüglich der ertragssteuer-lichen Behandlung• Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung• Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures• Jährl. Verbesserungen der IFRS (AIP) – Zyklus 2015-2017Auswirkungen dieser neuen oder geänderten Standards auf den Abschluss der FRoSTA sind nicht verlässlich abzuschätzen bzw. bestehen nicht.ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZIMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie Entwicklung der einzelnen Posten der immateri-ellen Vermögenswerte ist im Konzernanlagenspiegel (Seite 38) dargestellt. Der Anteil der ausländischen Tochterunternehmen am Restbuchwert zum 31. Dezem-ber 2017 beträgt kEUR 118 (2016: kEUR 78). Im FRoSTA Konzern sind Entwicklungskosten nicht akti-viert worden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen nicht zuverlässig bestimmt werden kann, solange die Produkte noch nicht der Markteinführung unterlegen haben. Die Aufwendungen der Produktentwicklung für das Geschäftsjahr 2017 betragen kEUR 1.532 (2016: kEUR 1.595).SACHANLAGENHinsichtlich der Entwicklung der Sachanlagen wird auf den Konzernanlagenspiegel verwiesen. Der Anteil der Sachanlagen am Restbuchwert zum 31. Dezem-ber 2017, die außerhalb von Deutschland und im Wesent-lichen in Polen gelegen sind, beträgt kEUR 31.111 (2016: kEUR 17.190). Im Geschäftsjahr mindern erhaltene Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen die Anschaffungskosten um kEUR 3.096 (2016: kEUR 3.559). Aufgrund der aus heutiger Sicht zukünftig zu erwarten-den Ergebnisbeiträge wurden im Geschäftsjahr keine (23)(24)KONZERNANHANG 49außerplanmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. In vorangegangenen Geschäftsjahren wurden außer-planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Weg-fall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführ-ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser Zuschreibungswert beträgt zum 31. Dezember 2017 kEUR 491 (2016: kEUR 605). Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENHinsichtlich der Entwicklung der finanziellen Vermö-genswerte und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wird auf den Konzernanlagenspie-gel verwiesen. Für die nicht konsolidierten Anteile an Tochterunternehmen erfolgt der Wertansatz zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten.VORRÄTE Vorräte (in kEUR)31.12.201631.12.2017Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe33.31730.166Unfertige Erzeugnisse16.71219.554Fertige Erzeugnisse und Waren27.45231.174Geleistete Anzahlungen131659Vorräte77.61281.553Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten ange-setzt. Die Buchwerte der Vorräte, welche zum nied-rigeren Nettoveräußerungswert angesetzt wurden, betragen im Berichtsjahr 2017 kEUR 257. Die im Auf-wand erfassten Wertminderungen auf Vorräte betra-gen kEUR 34 (2016: kEUR 39).FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENForderungen aus Lieferungen und Leistungen (in kEUR)31.12.201631.12.2017Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto83.07791.573Wertberichtigungen auf For-derungen aus Lieferungen und Leistungen– 493– 479Forderungen aus Lieferungen und Leistungen82.58491.094Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in kEUR)20162017Stand Wertberichtigungen 1. Januar736493Kursdifferenzen– 22Zuführungen00Verbrauch– 229-16Auflösungen– 120Stand Wertberichtigungen 31. Dezember493479Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen basieren auf Zahlungsausfällen und belaufen sich auf kEUR 32 (2016: kEUR 29). Die Erträge aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen betragen kEUR 0 (2016: kEUR 13).In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Risiken (in kEUR)31.12.2016 31.12.2017Weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen79.80988.218Überfällige Forderungen, die nicht einzelwert-berichtigt sindWeniger als 30 Tage2.3992.31630 bis 60 Tage222266Mehr als 60 Tage154294Gesamt überfällige Forderungen2.7752.876Buchwert (netto)82.58491.094Im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) wurden Forderungen in Höhe von kEUR 14.081 verkauft. Aufgrund der Struktur des Vertrages ist das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei FRoSTA verblieben. Die aus der Vorfinanzierung des Forderungseinzugs resultierenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten ausgewiesen.Bei Asset-Backed-Securities-Geschäften werden For-derungen an eine Zweckgesellschaft aus der Finanz-branche verkauft. Diese Gesellschaft platziert diese Forderungen am Kapitalmarkt. Der Preis für die For-derungen orientiert sich am Nennwert der Forde-(26)(27)(25)Next >